AGB’S

Johannesstr. 5 7 99084 Erfurt
Offnungszeiten: MO一D0 8.00 bis 18.00 Uhr Fr 8.00 bis 14.00 Uhr
Tel.: 0361/ 225 33 97 Fax: 0361/ 225 33 99 http://www.abc-erfurt.de
eMail: [email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. AbschlussUnsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Sie werden vom Käufer durch Auftragserteilung anerkannt. Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Die in den Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen sowie – soweit nicht anders gekennzeichnet – im Internet enthaltenen Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherungen zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnung für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Der Käufer kann in diesem Falle keinen Schadensersatz geltend machen.
  • 2. AngeboteSämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer Bestätigung wirksam. Bei Büro- und Objekteinrichtungen und Möbeln gelten die vom Käufer ermittelten Raummaße als verbindlich. Werden diese Maße von uns ermittelt, so sind sie vom Käufer verbindlich zu bestätigen. Soweit nach Auftragserteilung Änderungen der Planungsvoraussetzungen auf Seiten des Käufers eintreten oder geplant werden, ist der Verkäufer nur dann seinerseits zu Änderungen verpflichtet wenn er unverzüglich und rechtzeitig von diesen Umständen unterrichtet wird und sich der Käufer verpflichtet, alle hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
  • 3. Muster- Zeichnungen- Entwürfe- Planungen- Kostenvoranschläge- SonderanfertigungenSämtliche Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster und sind in keiner Weise für bestimmte Eigenschaften bindend. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Kalkulationsblättern, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne unser Einverständnis weitergegeben werden. Von uns erbrachte Planungsleistungen und Kostenvoranschläge – für den Fall, das der Auftrag nicht zu Stande kommt – zu vergüten sind. Wir sind berechtigt, in diesem Fall für die erbrachten Planungs- und Kalkulationsleistungen bis zu 10% des sich aus der Planung bzw. Kalkulation ergebenden Netto-Auftragswertes zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu berechnen.
  • 4. PreisveränderungenDen bestätigten Preisen liegen die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Frachten, Zölle, Gebühren, Steuern, Wechselkurse und ähnliche Preisbestandteile zugrunde. Werden solche Preisbestandteile erhöht ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhung dem Käufer weiterzubelasten. Besonders gekennzeichnete Preise in Katalogen (z.B. rote Preise) und im Internet unterliegen ebenso Preisschwankungen, die an den Käufer weitergegeben werden können.
  • 5. Lieferfristen und VerzugGenannte Liefertermine gelten als annähernd vereinbart, sofern nicht eine schriftlich als verbindlich bezeichnete Zusage der Geschäftsleitung vorliegt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist in jeden Fall vorbehalten. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden, sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
  • 6. Versand, Gefahrübergang und VerpackungVersandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Das Gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§447 BGB), und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit dem Verkäufer vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen nicht statthaft.
  • 7. VersandkostenanteilDie Versandkosten hängen bei uns nicht vom Warenwert der Lieferung ab. Wir berechnen lediglich eine Versandkostenpauschale in Höhe von 4,00 Euro (per Rechnung), 9,00 Euro (per Nachnahme) je Lieferung innerhalb Deutschlands. Ab einem Bestellwert von 100,00 Euro erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Wir liefern per DHL oder Paketdienst. Sollte eine andere Versandart gewünscht oder erforderlich sein, so erhöhen sich hierbei die anfallenden Versandkosten. Wir informieren den Käufer über die anfallenden Versandkosten. Der Käufer bestätigt die Übernahme der Versandkosten mit Bestellabsendung im Shop, per Fax oder e-Mail oder bei sonstigen Bestellvorgängen, sonst kann kein Versand erfolgen.
  • 8. Widerrufsbelehrung für private KäuferSofern Sie privater Käufer sind, haben Sie nach §312 ff BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Bei Rücksendung erhalten Sie umgehend den Kaufpreis erstattet, wenn die Ware sich im ungebrauchten und original verpacktem Zustand befindet. Druckerpatronen und Toner werden nur im versiegelten Zustand in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen. Die Versandkosten der Rücksendung werden Ihnen erstattet, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich widerrufen haben und der Wert der Ware über 40,00 Euro liegt. Schicken Sie die Ware in ausreichend frankierter Sendung an uns zurück. Nicht ausreichend freigemachte Sendungen nehmen wir nicht an.
  • 9. ZahlungsbedingungenDie Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zzgl. Versandkosten und MwSt. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Die Hingabe von Schecks und Wechseln gilt erst dann als Zahlung, wenn diese Papiere endgültig eingelöst und dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden sind. Eventuelle Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. Bei Wechsel- und Scheckzahlungen gehen Diskontspesen sowie weiter entstehende Kosten zu Lasten des Käufers. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und die Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen. Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. In den oben genannten Fällen kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung widerrufen und für die noch ausstehenden Lieferungen Vorauszahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese und oben genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nicht zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger.
  • 10. EigentumsvorbehaltDie gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen auf von ihm besonders bezeichnete Forderungen leistet. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch den Verkäufer begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Der Käufer hat den Verkäufer über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Punkten auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang der Sicherung der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, der Verkäufer widerruft die Einzugsermächtigung in den oben genannten Fällen. Auf Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an diesen zu unterrichten – sofern der Verkäufer dies selbst tut – und ihm die zum Einzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung im Wege des echten Factoring ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dem Verkäufer dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen in soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus dem Rechnungsbetrag (Faktura-Wert) des Verkäufers.
  • 11. Mängelrüge, Gewährleistung und HaftungFür Mängel im Sinne des §434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind spätestens binnen sieben Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §377, §378 HGB unberührt. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungs-verfahren durch einen von der IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art und der Schwere des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Die gesetzlichen Rechte des Käufer bleiben im übrigen unberührt. Ersetzte Ware geht in das Eigentum des Verkäufers über und ist diesem zu überstellen. Über einen bei einem Verbraucher (§13 BGB) eingetretenen Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §479 Abs.1 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vorschreibt. Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 10 (Allgemeine Haftungsbegrenzung).
  • 12. Allgemeine HaftungsbegrenzungSchadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
  • 13. DatenschutzDer Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
  • 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares RechtFür die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, und zwar auch dann, wenn die Lieferung direkt von einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolg. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Gerichtsstand ist Erfurt. Dieser ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.